1Der Wettbewerb widmet sich dem mündlich nacherzählten Film.

 

2Der zur Nacherzählung ausgewählte Film muß veröffentlicht worden sein. Genre, Herkunft, Länge, Sprache und Produktionsjahr des Filmes unterliegen keinerlei Einschränkungen. Ebenso können Ausschnitte,

einzelne Szenen oder Einstellungen des ausgesuchten Films zur Nacherzählung herangezogen werden.

 

3Jede Nacherzählung kann wahlweise allein oder zu zweit vorgetragen werden.

 

4Audiovisuelle und andere Hilfsmittel jeglicher Art sind während der Erzählung nicht zugelassen.

5Die maximale Redezeit von 10 Minuten ist einzuhalten.

 

6Die "Silberne Linde", der Preis für die beste Nacherzählung, wird von der Publikumsjury vergeben.

 

7Die Teilnehmerinnen und Teilnemer erklähren sich damit einverstanden, dass Ihr Beitrag für dokumentarische Zwecke aufgezeichnet wird.